Warnwestenpflicht zum 01. Juli 2014
Ab dem 01.Juli 2014 besteht nun auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht! Das bedeutet, dass in jedem Fahrzeug, unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein muss. Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.
Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse. Motorräder und Wohnmobile sind vorerst ausgenommen. Man sollte die Warnweste im Innenraum des Fahrzeuges deponieren (nicht im Kofferraum), da man sonst im Pannenfall zum Beispiel auf einer Autobahn die Warnweste erst nach dem verlassen des Fahrzeuges anlegen kann.
Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Führt man keine Warnweste mit sich droht ein Verwarnungsgeld von 5,00 €