Ab dem 01.Juli 2014 besteht nun auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht! Das bedeutet, dass in jedem Fahrzeug, unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein muss. Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.
Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse. Motorräder und Wohnmobile sind vorerst ausgenommen. Man sollte die Warnweste im Innenraum des Fahrzeuges deponieren (nicht im Kofferraum), da man sonst im Pannenfall zum Beispiel auf einer Autobahn die Warnweste erst nach dem verlassen des Fahrzeuges anlegen kann.
Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Führt man keine Warnweste mit sich droht ein Verwarnungsgeld von 5,00 €
Pünktlich zur Eröffnung der Motorrad Saison hat unsere Internetseite einen sogenannten Relaunch erlebt. Wir haben fast alles geändert was mit Technik zu tun hat.
Ab sofort sind unsere Inhalte alle problemlos in den verschiedenen Medien wie Desktop PC (aufbereitet bis max. 1920 Pixel Breite), in verschiedenen Tablets und in allen gängigen Smartphones zu lesen. Videos haben wir in 3 verschiedenen Formaten (.mp4 – .ogg oder .webm) hinterlegt, so dass je nach Browser die optimalste Auflösung sichtbar wird. Je nach Länge des Filmes haben wir eine Buffer Funktion integriert, die den Film vorlädt damit er ruckelfrei zu sehen ist.
Unsere Impressionen sind in einem Overlay platziert, das Vollbildtechnik erlaubt. In jeder Situation ist der Zugriff auf einzelne Bilder möglich und registrierte Mitglieder können direkt am Bild Kommentare hinterlassen.
Neu hinzugekommen ist unser Google+ Account für den wir nun Follower brauchen.
Aber einen Mitgliederbereich für den Freundeskreis Martin’s Fahrschule haben wir eingerichtet. So ist die Kommunikation schneller, einfacher und persönlicher. Einfach anmelden!
Martin’s Fahrschule
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